Recht & GEG

GEG 2025: Was das Gebäudeenergiegesetz für Ihre Sanierung bedeutet

Von Aaron Kokal · · 2 Min. Lesezeit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit seiner Novellierung 2024 das zentrale Gesetz für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es definiert Mindeststandards für Heizungen, Gebäudehülle und Energieausweise — und interagiert direkt mit der BEG-Förderung.

Die wichtigsten GEG-Anforderungen im Überblick

65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen

Die prominenteste Regelung: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Die Umsetzungsfristen sind gestaffelt:

GebietPflicht abVoraussetzung
Neubau in Neubaugebiet01.01.2024Sofort
Gemeinden ab 100.000 EW30.06.2026Nach kommunaler Wärmeplanung
Gemeinden unter 100.000 EW30.06.2028Nach kommunaler Wärmeplanung
Wichtig: Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden — allerdings mit Auflagen (u.a. Beratungspflicht und stufenweiser Umstieg auf erneuerbare Brennstoffe).

Erfüllungsoptionen für die 65-%-EE-Pflicht

  • Wärmepumpe (elektrisch oder gasbetrieben)
  • Fernwärme aus erneuerbarem Netz
  • Biomasse-Heizung (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
  • Solarthermie als Hybridlösung
  • Stromdirektheizung (nur unter bestimmten Bedingungen)
  • Wasserstoff-ready Gas-Heizung (nur in Wasserstoff-Netzausbaugebieten)

GEG und BEG-Förderung: Die Verbindung

Das GEG definiert die Mindestanforderungen, die BEG fördert Maßnahmen, die darüber hinausgehen. Die zentrale Regel:

SituationGEG-konform?BEG-förderfähig?
Gas-Brennwertheizung (wo noch erlaubt)Ja (Übergangsregelung)Nein
Wärmepumpe als Ersatz für GasheizungJaJa (30 % + Boni)
Wärmepumpe im NeubauJa (Pflicht)Nein (nur Standard)
Effizienzhaussanierung EH 55Über MindeststandardJa (KfW 261)
Fensteraustausch über GEG-NiveauÜber MindeststandardJa (BEG EM)

Energieausweis-Pflichten

Das GEG regelt auch die Pflicht zum Energieausweis:

  • Verkauf oder Neuvermietung: Energieausweis muss vorgelegt werden
  • Bedarfsausweis: Pflicht für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten (Baujahr vor 1977)
  • Verbrauchsausweis: Für alle anderen Bestandsgebäude möglich
  • Gültigkeit: 10 Jahre ab Ausstellungsdatum

Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel (Kauf, Erbschaft, Schenkung) müssen innerhalb von 2 Jahren folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:

  1. Oberste Geschossdecke: Muss gedämmt werden (U-Wert max. 0,24 W/m2K), sofern nicht bereits das Dach gedämmt ist
  2. Alte Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in bestimmten Fällen ausgetauscht werden
  3. Rohrleitungen: Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden
Diese Sanierungspflichten gelten unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung und können durch BEG-Einzelmaßnahmen gefördert werden.

Praktische Auswirkungen für Energieberater

  • Beratungspflicht: Vor dem Einbau einer neuen Heizung muss eine Beratung durch einen Energieberater stattfinden
  • GEG-Nachweis: Energieberater müssen GEG-Konformität in der BzA bestätigen
  • Kommunale Wärmeplanung beachten: Die lokale Wärmeplanung bestimmt, welche Heizoptionen sinnvoll sind
  • Förderstrategie anpassen: GEG-Pflichtmaßnahmen sind nicht förderfähig, freiwillige Übererfüllung schon

Fazit

Das GEG setzt den rechtlichen Rahmen, die BEG bietet den finanziellen Anreiz. Wer beide Systeme versteht, kann für seine Kunden die optimale Strategie entwickeln: GEG-Mindestanforderungen erfüllen und durch gezielte Übererfüllung maximale Förderung sichern.